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AGB
1. Geltungsbereich

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen Wildnisbotscaft.de
(im folgenden Veranstalter genannt)
und den TourteilnehmerInnen.
Wildnisbotscaft.de führt Exkursionen, Naturführungen, Schulungen und Outdoor-Wochenenden gemäß diesen AGB durch. 
Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von uns unter anderem in unseren Geschäftsräumen, dieser Website und von sonstig genutzten Medien (beispielsweise LinkedIn und YouTube) bekannt gegeben.

 

 
2. Zustandekommen des Vertrages

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2.1 Der Interessent oder die Interessentin informiert sich über die Website oder persönlich über ein zu seinem aktuellen Wunsch oder Bedarf passenden Thema des Veranstalters. Im Gespräch kann ihm auch eine passende Veranstaltung empfohlen werden. Darauf folgt eine Anmeldung zu einer Tour oder einem Outdoor-Wochenende.


2.2 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt durch die Zusendung der Anmeldebestätigung an den Teilnehmenden und Eingang der 50%igen Anmeldegebühr beim Veranstalter zustande. Im Falle einer mündlichen Absprache zwischen Teilnehmenden und Veranstalter bedarf es für das Zustandekommen eines Vertrages dem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. Insoweit gilt Ziffer III. 1.2.

 

2.3 Jeder Teilnehmende erhält nach Eingang seiner Anmeldung ein Bestätigungsschreiben.

 

2.4 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, die in der jeweiligen Anmeldung geregelt ist, für gegenstandslos erklärt werden.

 

2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese aufgrund von angekündigten Wetterverhältnissen oder kurzfristigen Geländesperrungen nicht durchführbar, erlaubt oder zumutbar ist.

 

2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

 

 
3. Vertragsdauer

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Der Vertrag beginnt und endet zum jeweils individuell vereinbarten Zeitpunkt.


 
4. Leistungsgegenstand und -umfang

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4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmenden.


4.2 Der Veranstalter und der Teilnehmende haben jeweils das Recht, die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.


 
5. Preise und Zahlungsbedingungen

 

5.1 Alle in den Angeboten und Rechnungen angegebene Preise verstehen sich in EURO und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

5.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

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5.3 Die Anmeldegebühr (50% der Teilnahmekosten) ist 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang beim Veranstalter an. Es wird kein Skonto gewährt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung auszusetzen.

5.4 Bei Absagen am Tage der Veranstaltung oder im Falle des Nichterscheinens des Teilnehmenden behält der Veranstalter die gezahlte Anmeldegebühr ein. 
Bei nachgewiesener, ärztlich attestierter Teilnahmeunfähigkeit ist eine kostenlose Stornierung auch kurzfristig möglich.


5.5 Der Teilnehmende ist nicht berechtigt, Gegenforderungen aus anderen Vertragsverhältnissen - soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind - aufzurechnen.  Zurückbehaltungsrechte werden eingeräumt, sofern sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


 
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen


6.1 Der Teilnehmende verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.


6.2 Der/die TourenleiterInnen sind gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.


6.3 Jeder Teilnehmende wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen:
Die Teilnahme an einer Exkursion, Naturführung, Schulung oder an einem Outdoor-Wochenende kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Die Veranstaltungen setzen normale Belastbarkeit voraus. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmende vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.


6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmende kann jederzeit selbst entscheiden, ob er an einem Element oder einer angebotenen Methode teilnimmt.


6.5 Der Teilnehmende verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen.


6.6 Vor der Veranstaltung muss der Tourenleiter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des Teilnehmenden informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmende bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.


6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen.


6.8 Der Teilnehmende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Tourenleitern zur Kenntnis zu geben. Diese haben für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, steht ihm eine Minderungsrecht der Vergütung nicht zu.


6.9 Veranstaltungen im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmende nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.


 
7. Haftung


7.1 Der Veranstalter haftet für Mängel in der Durchführungssleistung nur, wenn er diese zu vertreten hat. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.


7.2 Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 
8. Datenschutz/Verschwiegenheit


8.1 Die mit der Anmeldung eingehenden Daten des Teilnehmenden wie z.B. der Name, seine Telekommunikationsdaten, E-Mail und der Adresse werden für interne Zwecke im Rahmen der Tourenabwicklung und - abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert. Sie werden für künftige Veranstaltungen, firmeninterne statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben.


8.2 Mit der EDV-Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten gemäß Ziffer 1. 8.2 ausschließlich zu internen Zwecken gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes erklärt sich der Teilnehmende einverstanden.


8.3 Soweit den Vertragspartnern im Zusammenhang mit dem Vertrag Daten bekannt werden, die nach dem Datenschutzgesetz der Geheimhaltung unterliegen, sind die dort geregelten Vorschriften zu beachten. 

 


9. Urheberrechte


9.1 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an geistigen Schöpfungen der Tourenkonzepte verbleiben bei Wildnisbotschaft.de.


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10. Gerichtsstand


Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Potsdam. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


 
11. Schlussbestimmungen


Sollte eine der einzelnen Bedingung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, „Besonderen Regelungen für offenen Workshops/Seminare“ unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt sein. Dies gilt auch, wenn innerhalb der Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bedingung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht und die den übrigen Vertragsvereinbarungen nicht zuwider läuft.


Stand: Januar 2022

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